Jeder der sein Fahrzeug individualisieren möchte, muss sich zwangsläufig mit den entsprechenden Vorschriften auseinandersetzen, nicht das bei der nächsten allgemeinen Verkehrskontrolle im schlimmsten Fall eine Sicherstellung oder eine Entstempelung des Fahrzeuges droht.
Hierbei wird klar zwischen einer Änderungsabnahme (§19.3 StVZO) und einer Einzelgenehmigung (§19.2 StVZO) unterschieden. Eine Einzelgenehmigung bzw. eine Einzelbegutachtung ist immer dann erforderlich, wenn sich die an- oder eingebauten Teile gegenseitig beeinflussen oder kein Teilegutachten zur Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO vorliegt. Eine sogenannte Matrix, die mögliche Beeinflussung bei Kombinationen von Änderungen zeigt seht ihr unten.
Du hast demnächst einen Umbau an deinem Fahrzeug vor oder du bist dir nicht sicher ob eine Eintragung notwendig ist?
Tipp:
Meld dich einfach bei uns, wir beraten dich welche Details du beachten musst, um den rechtlichen Rahmen einzuhalten sodass einer Eintragung nichts im Wege steht und du stets mit einem guten Gefühl sicher unterwegs bist.
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