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Professionelle

Ingenieurdienstleistungen

Unsere Experten stehen Ihnen für Fragen rund um Ihr Fahrzeug zur Verfügung.

Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten

Privatkunden.

Werkstätten.

Fuhrpark.

Hauptuntersuchungen
Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchungen §29StVZO

FSP Fahrzeug-Sicherheitsprüfung GmbH & Co.KG

 

Alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen müssen in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden. Dies hat der Gesetzgeber im §29 StVZO geregelt. 

Im Volksmund heißt es hier oft: "Mein Auto muss zum TÜV". 

Überlassen Sie Ihre Sicherheit nicht dem Zufall, sondern dem Fachmann. Nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieure dürfen die Hauptuntersuchung vornehmen. Vertrauen Sie der Kompetenz und Erfahrung unserer Fachleute.

​Wir überprüfen für sie:

  • Bremsen

  • Räder/Reifen

  • Rahmen/Karosserie

  • Auspuffanlage

  • Lenkung

  • Beleuchtung/elektrische Anlage

  • Scheiben/Spiegel

  • Ausrüstung wie Warndreieck/Warnleuchte/Verbandkasten/Unterlegkeile

  • Pedale/Sitze/Sicherheitsgurte

  • Elektronische Sicherheitssysteme

Möchten Sie einen Termin vereinbaren? Melden Sie sich bei unseren Experten!

Unsere Preise finden Sie hier:

  • Preisliste PKW Stand 2023

  • Preisliste LKW Stand 2023

Einzelbegutachtungen
Betriebserlaubnis
Schaden- und Wertgutachten
Einzelbeguachtung Änderungsabnahme

Einzelbegutachtungen §19.2 StVZO/ 

Änderungsabnahmen §19.3 StVZO

FSP Fahrzeug-Sicherheitsprüfung GmbH & Co.KG

Sie wollen Umbauten an Autos und Motorrädern vornehmen - doch ist die Veränderung auch ohne weiteres für den Straßenverkehr zugelassen? 

 

Zwar liefern viele Anbieter von Tuningteilen oder Umbaukits gleich ein Prüfzeugnis mit, beispielsweise eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).

Aber Vorsicht: Sind mehrere Veränderungen vorgesehen, welche sich gegenseitig beeinflussen könnten, wird auch hier eine Einzelbegutachtung erforderlich.

Gibt es kein gültiges Prüfzeugnis, muss die Veränderung am Fahrzeug im Einzelfall begutachtet werden. In diesen Fällen prüfen wir, ob die Bedingungen für eine Einzelabnahme erfüllt sind und unterstützen Sie mit umfassender Expertise.

 

Denn die Gutachten zur Wiedererlangung einer Einzelbetriebserlaubnis können nur von Personen ausgestellt werden, die einer Technischen Prüfstelle (TP) oder einem Technischen Dienst (TD) für den Kraftfahrzeugverkehr angehören - also WIR. Erst mit diesem Gutachten kann die zuständige Behörde eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) ausstellen.

 

Kurz gesagt: keine Zulassung bzw. Eintragung ohne positives Gutachten.

Sollten Sie Fragen zu einer Änderung an Ihrem Fahrzeug haben oder sind sich nicht sicher, ob oder welche Abnahme Sie benötigen? Melden Sie sich bei unseren Experten!

Betriebserlaubnis

Betriebserlaubnis

§21 StVZO und §13 EG-FGV

FSP Fahrzeug-Sicherheitsprüfung GmbH & Co.KG

Wann ist eigentlich eine Begutachtung nach §21 StVZO erforderlich?

Eine Begutachtung nach §21 StVZO wird immer dann erforderlich, wenn:

  • Ein Fahrzeug wieder zugelassen werden soll, aber keine Fahrzeugpapiere mehr vorhanden sind.

  • Es sich um ein Importfahrzeug handelt, dass bereits außerhalb Deutschlands zugelassen war und das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung besitzt.

  • Eine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach §19.2 StVZO erloschen ist.

Und wann ist eine Begutachtung nach §13 EG-FGV erforderlich?

Begutachtungen nach § 13 EG-FGV sind immer dann erforderlich, wenn:

  • Es sich um Neufahrzeuge der Klassen M1 (PKW), M2/M3 (Busse),      N (Nutzfahrzeuge) und O (Anhänger) ohne Typgenehmigung handelt.

 

Sollten Sie Fragen zur Erlangung der Betriebserlaubnis haben, oder Sie sind sich nicht sicher welches Gutachten Sie benötigen? Melden Sie sich bei unseren Experten!

Schadengutachten Wertgutachten

Schaden- und Wertgutachten

Vor allem bei einem fremdverschuldeten Schaden ist es wichtig, dass Ihnen ein Kfz-Sachverständiger zur Seite steht und Ihnen ein Unfallgutachten für Ihr Fahrzeug erstellt.

Wichtig hierbei:

Bei nicht verschuldeten Verkehrsunfällen haben Sie als Geschädigter stets freie Wahl des Gutachters! 

 

So können Sie sicher sein, dass ihre Reparatur oder Ihr Schadensersatz der Realität entspricht.

Sie Fragen sich schon länger was ihr Schmuckstück Wert ist oder Sie wollen eine Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO? Sowohl bei Youngtimer, als auch Oldtimer können wir Ihnen hier weiterhelfen- egal ob Auto, Motorrad oder Roller.

 

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Entscheidung, wann welche Begutachtung Sinn macht.

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